In der Note circulaire Note N608/MC/DGCERF/09 vom 19. Oktober 2009 hat das algerische Handelsministerium in einer Anweisung an seine regionalen Strukturen die Vorschriften und Maßnahmen zur Kontrolle von importieren Industrieprodukten durch den Zoll präzisiert. Konformitätszertifikat für Warenimporte Wie die algerische Zentralbank im Februar 2009 mitteilte, ist die Vorlage dreier Dokumente bei der Wareneinfuhr in Algerien mit sofortiger Wirkung obligatorisch, wenn die Zahlungen per "remise documentaire" (Export-Inkasso) oder "crédit documentaire" (Export-Akkreditiv) durchgeführt werden. 1. Ursprungszeugnis (certificat d'origine) 2. ggfs. Pflanzengesundheitszeugnis (certificat phytosanitaire) 3. Konformitätszertifikat (certificat de controle de qualité de la marchandise) Neu ist die Vorlage des Konformitätszertifikats. Dieses muss von einer Prüfgesellschaft im Exportland ausgestellt sein. Das Zertifikat bestätigt die Qualität des Produkts und dass es algerischen bzw. internationalen Standards entspricht. Bitte beachten Sie: Seit August 2009 besteht in Algerien eine Akkreditivpflicht für Importe mit einem Warenwert von über 100.000 Dinar FOB (ca. 960,- Euro). Weitere Informationen zum Download hier … Quelle: IHK Köln |