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News: 26.03.2010
Bedeutender Schritt vorwärts bei Open-Sky-Verhandlungen
Jüngst haben sich die EU-Kommission und die  US-Regierung auf ein vorläufiges Abkommen im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des transatlantischen Luftverkehrs geeinigt.


Das sei ein "bedeutender Schritt vorwärts", sagte Verkehrskommissar Siim Kallas. Über das seit 30. März 2008 geltende Open-Sky-Abkommen hinaus bekämen EU-Airlines zum Beispiel das Recht, von US-Flughäfen in Drittstaaten zu fliegen. Auch könnten sie auf von Washington subventionierten Strecken den US-Airlines Konkurrenz machen. Eine der größten Streitfragen, ob Europäer US-Fluggesellschaften vollständig übernehmen dürfen, ist jedoch weiter ungelöst. Beide Seiten hätten sich zu einem "Prozess in Richtung einer solchen Reform" verpflichtet, teilte die Kommission mit.

Derzeit können Ausländer zwar mehr als die Hälfte des Kapitals von US-Airlines kontrollieren. Bei den Stimmrechten gilt allerdings eine Obergrenze von 25%. Im Gegenzug behält sich auch die EU eine entsprechende Einschränkung für US-Investoren vor.

Die Kommission ist sehr interessiert daran, in diesem Jahr einen Verhandlungserfolg melden zu können, weil die einzelnen Mitgliedstaaten ansonsten gewisse Rechte aus dem geltenden Abkommen wieder aussetzen dürfen. Zum Beispiel könnte das Recht, von einem bestimmten EU-Flughafen in die USA zu fliegen, wieder begrenzt werden. Das könnte im Fall von London-Heathrow wichtig werden.

Von dort durften bis April 2008 nur die britischen Fluggesellschaften British Airways und Virgin Atlantic sowie die US-Unternehmen American Airlines und United Airlines in die USA fliegen. 37% der europäischen Transatlantikflüge entfielen auf britische Airlines. Das geltende Open-Sky-Abkommen brachte den Briten europäische Konkurrenz. Kallas will das neue Abkommen den EU-Verkehrsministern im Juni zur Genehmigung vorlegen.

Quelle: Dow Jones Business Newsletter
 


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