News: 21.04.2010 Vorläufig können italienische Wirtschaftsbeteiligte noch nicht am EMCS teilnehmen Elektronische Eingangsmeldungen von italienischen Firmen können erst ab 1. Juni mit dem IT-Verfahren EMCS erfasst werden. |
Beförderungsvorgänge nach Italien werden bis zum 31. Mai 2010 wie derzeit papiergestützt abgewickelt, da elektronische Eingangsmeldungen von italienischen Wirtschaftsbeteiligten vorher nicht in EMCS erfasst werden können. Die Anbindung der Wirtschaftsbeteiligten in Italien am IT-Verfahren EMCS wird voraussichtlich erst ab dem 1. Juni 2010 stattfinden. Eine elektronische Eröffnung von Beförderungsverfahren verbrauchsteuerpflichtiger Waren sowie eine Änderung des Bestimmungsorts auf einen Empfänger in Italien sind damit nicht möglich.
Unabhängig davon besteht jedoch dennoch die Möglichkeit, dass Wirtschaftsbeteiligte in Italien in Einzelfällen vor dem 1. Juni 2010 Beförderungsverfahren verbrauchsteuerpflichtiger Waren in EMCS auf deutsche Empfänger (Steuerlagerinhaber, registrierte Empfänger) eröffnen. Diese Verfahren sind elektronisch zu beenden. Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind, solange Italien nicht an EMCS teilnimmt, nur insoweit mit EMCS möglich, wenn die elektronische Ausfuhranmeldung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle abgegeben wird.
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